Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
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Ambulante Pflege wird von einem Pflegedienst beim Pflegebedürftigen daheim durchgeführt. Ziel ist es, dem pflegebedürftigen Menschen möglichst ein selbstständiges, würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
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Auch bei schwerstkranken und sterbenden Pflegebedürftigen übernehmen wir die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Betreuung.
Wir schulen Ihre Angehörigen nach Ihren individuellen Pflegebedürfnissen.