Neuerungen in der Pflege 2022

Wir wünschen allen unseren Kunden, Familienangehörigen und Mitarbeitern ein glückliches und besonders ein gesundes Jahr 2022!Neuerungen in der Pflege 2022

Das Jahr 2022 startet auch gleich mit einigen finanziellen Verbesserungen für Pflegebedürftige.

Erhöhung Leistungsbetrag Kurzzeitpflege

So wurde der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10% angehoben, so dass hier nun 1.774 € statt wie bisher 1.612€ je Kalenderjahr zur Verfügung stehen.

Erhöhung der Pflegesachleistungen 2022

Auch die Beträge für ambulante Pflegesachleistungen (Körperpflege, Mobilität, Haushaltsführung, Betreuung-Begleitung) bei den Pflegegraden 2 bis 5 wurden zum 01. Januar 2022 um 5% erhöht. Die Erhöhung gilt nicht für die Auszahlung als Pflegegeld, nur bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes.

Pflegegrad Bisheriger Leistungsbetrag Neuer Leistungsbetrag
2 689 € 724 €
3 1298 € 1363 €
4 1612 € 1693 €
5 1995 € 2095 €

 

Zuschuss zum Eigenanteil bei vollstationärer Unterbringung

Auch in der vollstationären Versorgung können sich Pflegebedürftige und ihre Familien über etwas finanzielle Entlastung freuen. Der Eigenanteil für alle Einwohner einer Einrichtung ist idR gleich, unabhängig vom Pflegegrad.

Die Pflegekasse zahlt nun in Abhängigkeit von der Dauer der stationären Unterbringung einen Zuschlag zum Eigenanteil, um die Pflegebedürftigen zu entlasten.

Dauer der vollstationären Unterbringung Zuschlag zum Eigenanteil
Bis 12 Monate 5%
Bis 24 Monate 25%
Bis 36 Monate 45%
Über 36 Monate 70%

 

Wir freuen uns auf ein tatkräftiges Jahr 2022 gemeinsam mit Ihnen allen. Bitte bleiben Sie gesund!