FAQ Ambulante Pflege Berlin

FAQ ambulante PflegeWenn Menschen auf Grund ihres Alters oder durch eine Krankheit die Verrichtungen im Alltag nicht mehr vollständig allein bewältigen können, können sie Hilfe durch die ambulante Pflege unseres Pflegedienstes in Berlin erhalten. Warum sollte ein Mensch seine Wohnung und sein ganzes vertrautes Lebensumfeld aufgeben, nur, weil das Duschen allein nicht mehr ganz sicher klappt oder Unterstützung bei der Medikamentengabe erforderlich ist. Wichtig ist die offizielle Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Erhalt eines Pflegegrades, um die Höhe der finanziellen Leistungen durch die Pflegekasse genau bestimmen zu können.

Was versteht man unter ambulanter Pflege?

Ambulante Pflege wird von unserem Pflegedienst beim Pflegebedürftigen daheim durchgeführt. Sie dient dem möglichst langen und sicheren Verbleib trotz Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen, die oft schon lange vor dem Beauftragen einer ambulanten Pflege den hilfebedürftigen Familienmitgliedern im Alltag zur Hand gehen. Ziel unserer Mitarbeiter ist es, dem pflegebedürftigen Menschen möglichst ein selbstständiges, würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Was zählt alles zur ambulanten Pflege?

Die Aufgaben in der ambulanten Pflege sind vielseitig. Dazu gehören Körperpflege und Ernährung der Patienten genauso wie die Aufgaben der Behandlungspflege. Dazu gehören Verbandswechsel, Medikamentengabe und Injektionen. Auch Hilfe bei der Haushaltsführung und Unterstützung bei der Alltagsmobilität sind zulässig. Eine wichtige Leistung der ambulanten Pflege ist auch die Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehöriger und die Vermittlung von Dienstleistungen, Transportdiensten und mehr. Wird die Pflege durch die Familienangehörigen übernommen, kann die ambulante Pflege bei unserem Pflegedienst als zeitlich begrenzte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Was kostet ambulante Pflege in Berlin im Monat?

Ab einem anerkannten Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die benötigte ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden. Die Höhe der Kostenübernahme wird durch den festgestellten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person bestimmt. Bei einem Pflegegrad 2 werden derzeit Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. Beim Pflegegrad 3 hingegen können 1.363 Euro eingesetzt werden. Aber selbst beim Pflegegrad 1 stehen über den monatlichen allgemeinen Entlastungsbetrag immerhin 125 Euro bereit, die auch für die Nutzung ambulanter Pflege genutzt werden können.

Was kostet Pflegedienst 1x täglich?

Die Kosten für die ambulante Pflege setzen sich aus den verrichteten Leistungskomplexen zusammen. Jede Leistung hat den Gegenwert in Punkten. Diese Punkte werden zusammenaddiert und ihr Gegenwert in Euro ermittelt. So werden für den Leistungskomplex 1, das ist eine erweiterte kleine Körperpflege mit Zubettgehen/ Aufstehen aus dem Bett, An- bzw. Ausziehen, Teilwaschung, Mund- und Zahnpflege und Haare kämmen 309 Punkte vergeben. Das entspricht eine gesamten Rechnungssumme von 16,26€. Manche Leistungskomplexe sind auf eine bestimmte anrechenbare Anzahl in der Woche begrenzt, für andere Leistungen wie Betreuungsmaßnahmen werden die Punkte in Intervallen abgerechnet.