Behandlungspflege

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege Berlin ambulant daheimUnter Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Es sind also Maßnahmen mit medizinischer Notwendigkeit.

Behandlungspflege kann im häuslichen Umfeld, im Pflegeheim oder im Krankenhaus durchgeführt werden.

Unser Fachbereich ist die Behandlungspflege im häuslichen Umfeld. Diese ergänzt die ärztliche Behandlung und sichert sie.

Voraussetzung für Behandlungspflege ist immer das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse.

Da die Leistungen der Behandlungspflege durch die Krankenkasse finanziell getragen werden, ist kein Pflegegrad beim Patienten für die Kostenübernahme notwendig.

Wer darf Behandlungspflege leisten?

Die Durchführung übernehmen staatlich geprüfte Fachkräfte. Dafür zugelassene Fachkräfte sind:

  • Krankenschwestern und -pfleger
  • Altenpfleger/-innen
  • Gesundheitspfleger/-innen.

Ziel der Behandlungspflege

Behandlungspflege wird verschrieben, wenn einer der nachfolgenden Punkte erreicht werden soll:

  • Unterstützte Heilung von Verletzungen
  • Unterstützte Heilung von Krankheiten
  • Verkürzung eines Krankenhaus-Aufenthaltes
    oder
  • Verhinderung eines Krankenhaus-Aufenthaltes

Leistungen der Behandlungspflege

Die Tätigkeiten der Behandlungspflege dienen der medizinischen Versorgung des Patienten. Dazu gehören:

  • Messungen von Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Blutzucker)
  • Krankenbeobachtung
  • Injektionen (s.c.; i.m.)
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten (z.B. Tabletten, Tropfen, Salben)
  • Inhalationen
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Kompressionstherapie mit Strümpfen oder entsprechenden Verbänden
  • Versorgung von Tracheostomen, Bronchialtoilette, Wechsel von Trachealkanülen, Absaugen
  • Versorgung von Magen- und Darmsonden (z.B. PEG, PEJ)
  • Versorgung künstlicher Darmausgänge und harnableitender Systeme

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf eine Behandlungspflege hat jede krankenversicherte Person. Im Regelfall wird eine Behandlungspflege verschrieben und genehmigt, wenn der Patient die Leistung nicht selbst übernehmen kann und auch kein pflegender Angehöriger.

Dauer

Der übliche Zeitraum für eine Erstverordnung sind 14 Tage, eine Folgeverordnung kann daran anschließen. 

Wenn neben der medizinischen Versorgung für die gesicherte Versorgung daheim weitere Unterstützung im Alltag oder im Haushalt angebracht sind, werden durchaus zusätzlich Leistungen der Grundpflege und der Hauswirtschaft verschrieben.

Die 3 Bereiche der Hauskrankenpflege in Berlin:

Wir haben für die Behandlungspflege wie in jedem Fachbereich fleißige und gut ausgebildete Mitarbeiter. Weiterbildung ist für unser Unternehmen trotzdem wichtig. Deshalb werden unsere MitarbeiterInnen stets auf dem aktuellen Stand des pflegerischen Wissens gehalten.