Die Pflegebegutachtung wird in der Regel vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, durchgeführt. Die Durchführung einer Pflegebegutachtung dient der Ermittlung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Wird durch den MDK eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. An jeden Pflegegrad ist die die Höhe von Pflegeleistungen durch die Pflegekassen gebunden.
Wann findet eine Pflegebegutachtung statt?
So bald eine versicherte Person bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf die Übernahme von Pflegeleistungen gestellt hat, beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Pflegebegutachtung, Damit wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit gegeben sind. Der Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Zuständig ist die Pflegekasse, die an die Krankenkasse der versicherten Person angeschlossen ist.
Wo wird die Pflegebegutachtung durchgeführt?
Die Pflegebegutachtung des MDK wird daheim in den eigenen vier Wänden bzw. im Wohnbereich der antragstellenden Person durchgeführt. Ist eine Einschätzung sehr kurzfristig erforderlich, z.B. direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, dann kann auch eine vorläufige Einstufung anhand der ärztlichen Dokumentation der Klinik erfolgen und der Vor-Ort-Termin wird nachgeholt.
Wie kann die Pflegebegutachtung vorbereitet werden?
1. Erforderliche Dokumente als Kopie bereitlegen
Zu den zu sammelnden Daten gehören die Liste aller behandelnden Ärzte mit Kontaktdaten, alle Berichte vom Hausarzt, Fachärzten und Kliniken, der Medikamentenplan, eventuelle Bescheide anderer Leistungsträger wie z.B. den Schwerbeschädigtenbescheid und eine Auflistung der genutzten Hilfsmittel wie Rollstuhl, Pflegebetten oder Pflegebetttisch, Lagerungshilfen, und Verbrauchsartikel wie Bettschutzeinlagen. Kommt bereits regelmäßig ein Pflegedienst, gehört auch die Pflegedokumentation zur Dokumentsammlung in Kopie. Die vorbereiteten Dokumente können die Mitarbeitenden des MDK nach dem Termin mitnehmen und so schneller und sicherer eine Einschätzung treffen.
2. Das Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch gibt ebenfalls den Mitarbeitenden des MDK einen Einblick in den Tagesablauf und die Hilfebedürftigkeit über den persönlichen Besuchstermin hinaus. Das Pflegetagebuch sollte über den Zeitraum von ein bis zwei Wochen geführt werden. Oft übernimmt das die Person, die bislang der antragsstellenden Person unterstützend im Alltag zur Seite steht. Darin werden alle Maßnahmen der Pflege mit Zeitdauer angegeben. Auch wenn eine Betreuung erfolgte oder die antragstellende Person bei der Durchführung von Tätigkeiten beaufsichtigt oder angeleitet wurde, wird hier eingetragen.
3. Mit der antragstellenden Person den Termin vorbereiten
Gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person kann besprochen und am besten auch schriftlich zusammengetragen werden, wobei diese sich Unterstützung wünscht oder was noch ohne Unterstützung allein gemacht werden kann. Hier kann auch erläutert werden, dass auch Tätigkeiten auf die Bedarfsliste gehören, bei denen vorerst kein Pflegedienst, sondern eher ein Familienmitglied helfen soll. Ebenso wird das Verhalten bei der Begutachtung nochmal vorbesprochen. Die pflegebedürftige Person sollte sich normal und wie immer verhalten. Schwierigkeiten bei Alltagstätigkeiten sollen nicht übertrieben dargestellt, aber auch nicht verharmlost werden. Sind Beeinträchtigungen vorhanden, ist ein ehrlicher, offener Umgang damit im Gespräch mit den MDK-Mitarbeitenden wichtig.
Was wird bei der Pflegebegutachtung geprüft?
Bei der Pflegebegutachtung werden sechs Bereiche betrachtet und mit Wertungspunkten versehen. Das sind die sechs Bereiche des Pflegegutachtens:
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Mobilität
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kognitive/ kommunikative Fähigkeiten
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Verhalten/ psychische Problemstellungen
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Eigenversorgung
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Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
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Sozialleben/ Alltagsgestaltung
Hierbei wird die Eigenversorgung (4.) mit 40% am stärksten berücksichtigt. Danach kommen der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (5.) mit 20%.
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Mobilität
Wie gut kann sich die pflegebedürftige Person selbstständig fortbewegen, stabil allein sitzen, Treppen steigen oder verschiedene Körperhaltungen einnehmen? Es wird auch geschaut, ob Körperpositionen Schmerzen verursachen. Entscheidend ist bei diesem Bereich, welche Balance, Körperkraft und Koordination noch zur Verfügung stehen.
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Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In diesem Bereich wird erfasst, ob die antragstellende Person zur Gesprächsführung und beteiligung im Stande ist. Auch die zeitliche und örtliche Orientierung muss ermittelt werden. Es wird ebenfalls bewertet, ob Menschen wiedererkannt werden, selbstständig Entscheidungen getroffen und Bedürfnisse mitgeteilt werden. Sind Hör oder Sprachbeeinträchtigungen vorhanden, werden diese berücksichtigt.
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Verhalten/ psychische Problemstellungen
Das Maß an benötigter Ansprache zur Motivation, Deeskalation oder Orientierungsgebung wird in diesem Bereich aufgenommen. Bestehende Verhaltensauffälligkeiten wie Angst oder Agressivität spielen hier zudem eine Rolle.
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Eigenversorgung
Beim Bereich wird die Selbstversorgung geprüft. Findet die Nahrungsaufnahme selbstständig und in ausreichendem Maße statt und nimmt die antragstellende Person genug Flüssigkeit zu sich? Auch die täglichen oder wöchentlichen Verrichtungen der Körperhygiene werden hier besprochen oder probeweise angesehen. Entscheidend ist ausschließlich die praktische Ausführung. Gibt es Einschränkungen in der Ausführung, ist nicht wichtig, warum.
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Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Welche krankheits- und therapiebedingten Anforderungen bei der pflegebedürftigen Person bestehen und wie gut sie diese selbstständig bewältigen kann, wird in diesem Bereich geprüft. Hierzu gehören ärztlich angeordnete Maßnahmen, wie erforderliche Verbandswechsel oder eine Medikamenteneinnahme.
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Sozialleben/ Alltagsgestaltung
In diesem letzten Bereich kommt die Tagesgestaltung auf den Prüfstand. Es wird bewertet, wie gut ie soziale Kontaktpflege funktioniert, ob eigene Interessen gepflegt werden und ob im Alltag eine feste Struktur aufrecht erhalten wird.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Der Bescheid wird ungefähr ein bis zwei Monate nach der Antragstellung zugestellt.