Qualitätsprüfung

Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

Zu den Hauptaufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, meist MDK abgekürzt, gehört die Qualitätssicherung in den Einrichtungen der Pflege. Dazu gehören Tagespflege-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste und vollstationäre Pflegeheime. Für die Vergleichbarkeit werden alle Einrichtungen nach gleichlautenden Kriterien geprüft und benotet. So haben Pflegebedürftige und ihre Familien eine schnelle Möglichkeit, die Leistungsqualität der Leistungserbringer zu vergleichen.

Prüfungen des MDK und Prüfungszyklen

Die Regelprüfung des MDK wird einmal jährlich in den Pflegeeinrichtungen durchgeführt. In vollstationären Pflegeeinrichtungen mit sehr gutem Qualitätsniveau kann der Zeitraum auf alle zwei Jahre ausgedehnt werden.

Neben der Regelprüfung gibt es die Anlassprüfung und die Wiederholungsprüfung.

Für das Qualitätssystem in der Pflege gibt es drei Standbeine. Das erste Standbein sind festgelegte Indikatorendaten, die von den Pflegeeinrichtungen selbst erhoben und regelmäßig übermittelt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Dekubitus-Erkrankungen, Fixierungen oder der Erhalt der Mobilität. Als zweites Standbein erfolgt die jährlich oder zweijährlich stattfindete Qualitätsprüfung durch den MDK und als drittes Standbein die leicht verständliche und kostenfrei zugängliche Veröffentlichung der Qualitäts-Ergebnisse.

Die Qualitätsprüfung des MDK erfolgt durch stichpunktartige Zustandsbetrachtung der Pflegebedürftigen und Gesprächen mit ihnen. Desweiteren unterstützen die Dokumentationen und Beobachtungen die MDK-Mitarbeitenden bei der Einschätzung. Eine wichtige Rolle spielt auch das Fachgespräch mit den Pflegekräften. Die stellen im Dialog ihre Fachkentnisse unter Beweis stellen die Versorgung dar, begründen diese und äußern sich zu Bedarfen, Einschränkungen und Verläufen.

Qualitätsbereiche

In den einzelnen Qualitätsbereichen wird bewertet, wie gut die Ergebnisqualität bei verschiedenen Tätigkeiten der Qualitätsbereiche ist. Ein Qualitätsbereich bewertet zusätzlich die Strukturqualität der Pflegeeinrichtung.

Das sind die Qualitätsbereiche:
  • Mobilität und Selbstversorgung
  • Bewältigung von krankheits- und therapiegestützten Anforderungen
  • Beschäftigung & Kommunikation/ Alltagsgestaltung
  • Betreuung bei besonderen Bedarfen und Versorgungssituationen
  • bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
  • Organisation und internes Qualitätsmanagement

 

Zu den weiteren Aufgaben des MDK gehört auch die Pflegebegutachtung zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Hier können Sie zur Pflegebegutachtung weiterlesen (auf den Link klicken).