Tagespflege

Tagespflege kombinierbar mit ambulanter Pflege oder pflegenden AngehörigenViele Pflegebedürftige werden von Familienangehörigen betreut und versorgt. Häufig gehen die pflegenden Angehörigen trotzdem noch einer gewerblichen Arbeit nach und können sich in dieser Zeit nicht um ihr hilfebedürftiges Familienmitglied kümmern. 

Unterstützung für pflegende Familienangehörige

Bevor sich die pflegenden Familienangehörigen am Spagat zwischen Berufstätigkeit, der familiären Pflege und anderen persönlichen Aufgaben aufreiben, sollte rechtzeitig nach Entlastung gesucht werden. Wenn das pflegebedürftige Familienmitglied nicht mehr sicher ohne ständigen Ansprechpartner allein bleiben kann,weil Hilfe oder Aufsicht immer wieder nötig ist, ist der Zeitpunkt für Hilfe von außen mehr als gekommen.

Das muss nicht die Unterbringung im Pflegeheim bedeuten. Häufig wird Hilfe nur für die tägliche Abwesenheit wegen der eigenen Berufstätigkeit gebraucht. Oder die teildemente Person hält erkrankungstypisch vorrangig nachts seine Pfleger „auf Trab“, dann muss die Erholung davon tagsüber bei den pflegenden Angehörigen stattfinden. Für solche Fälle ist eine Tagespflege sehr entlastend.

In der Tagespflege wird tagsüber die Betreuung übernommen. So ist Unterstützung bei der Körperhygiene, der Ernährung und der allgemeinen Mobilität sichergestellt. Ein strukturierter Tagesablauf und von Fachpersonal begleitete Beschäftigungsangebote gestalten die Betreuungszeit. Dabei können die Tage je nach Bedarf festgelegt werden. Von einem Tag in der Woche bis zu fünf Tagen in der Woche ist die Versorgung in einer Tagespflege möglich. An den Wochenenden und an Feiertagen sind Tagespflege-Einrichtungen oft geschlossen.

Ein Hol- und Bringedienst unterstützt die Angehörigen und entlastet sie zeitlich.

Finanzierung

Die pflegenden Angehörigen machen sich häufig völlig ungerechtfertigt Sorgen über die entstehenden Kosten für eine Tagespflege und scheuen deshalb die Kontaktaufnahme.

Dabei ist es so, dass für die Unterbringung in einer Tagespflege-Einrichtung ein gesondertes Budget je Pflegegrad zur Verfügung steht! Für die Unterbringung in einer Tagespflege besteht Anspruch auf nochmal genau den gleichen Betrag wie auch für die Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) des Pflegegrades. Auch der Fahrdienst zwischen dem Wohnort und der Tagespflege-Einrichtung wird von der Pflegekasse übernommen.

Das bedeutet im Klartext: Es wird die Unterbringung in einer Tagespflege zusätzlich von der Pflegekasse finanziert, auch wenn bereits die Leistungen eines häuslichen Pflegedienstes für die Versorgung des Pflegebedürftigen von der Pflegekasse bezahlt werden.

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