Die Pflegekette eines Pflegedienstes

Für die pflegende Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine Hauskrankenpflege wird ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird mit

  • dem Pflegebedürftigen oder
  • dem Vormund der betreffenden Person besprochen.

Im Pflegevertrag ist geregelt, welche Leistungen die zu pflegende Person von dem Pflegedienst erhält.

Für Leistungen, die im Pflegevertrag vereinbart wurden und nicht unter den Begriff der Pflegesachleistungen der Pflegekasse fallen, können verschiedene Einrichtungen und Anbieter von Dienstleistungen als Kooperationspartner des Pflegedienstes in Erscheinung treten. Diese vom Pflegedienst organisierte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Sinne der Pflege eines Menschen bezeichnet man als Pflegekette.

Mitwirkende einer Pflegekette können sein:

  • Einrichtungen für betreutes Wohnen
  • Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
  • Logopäden
  • Physiotherapien
  • Psychologen oder Psychotherapeuten
  • Fuhrunternehmen, die Pflegebedürftige zum Arzt bringen oder abholen
  • der Lieferservice von zubereitetem Essen.

 

Eine solche Pflegekette entsteht oder wird bewusst entwickelt, um dem Pflegebedürftigen einen auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmten und zuverlässig verfügbaren Rundumservice zu bieten.

Finanziell können für den Pflegebedürftigen durchaus Vorteile entstehen, wenn innerhalb der Pflegekette günstigere Konditionen bestehen. Der vertraglich an den Pflegebedürftigen gebundene Pflegedienst erbringt die Pflegesachleistungen und ist der Vermittler für bestimmte einzelne Dienstleistungen. Dabei greift der Pflegedienst in der Regel auf bewährte Kooperationspartner zurück, die im Gegenzug ihre Leistungen zu fest vereinbarten Preisen anbieten können.

So kann das Wahrnehmen der Zusatzleistungen freiwillig, bedarfsabhängig kostengünstig erfolgen.

Ob und in welchem Umfang ein Pflegebedürftiger eine Pflegekette in an Anspruch nimmt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • tatsächlicher Pflegebedarf
  • der Mobilität und
  • dem persönlichen Umfeld

Wer bereits in betreutes Wohnen eingebunden ist und unter Umständen nicht mehr gut zu Fuß ist, wird eine Rundumversorgung zu schätzen wissen.

Wohingegen ein familiär eingebundener Pflegebedürftiger, der nur Teilleistungen der Hauskrankenpflege beansprucht und Zusatzdienste aus der Hand der Angehörigen erhält oder durch diese organisiert werden, deutlich weniger in eine Pflegekette eingebunden ist.

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