Werden Menschen pflegebedürftig, hängt ihr Wohlergehen an der Unterstützung durch andere. Das können vertraute Familienangehörige oder Pflegepersonal sein.
Hauskrankenpflege
Wir betreuen im Rahmen der Krankenpflege in Berlin und Neuruppin viele Pflegebedürftige in unseren Wohngemeinschaften und in ihrem eigenen Zuhause. Fast alle wünschen sich, so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt zu leben. Daran arbeiten unsere Mitarbeiter, unsere Patienten und deren Angehörige gemeinsam.
In vielen Fällen können sich Angehörige und Freunde an den langsam zunehmenden Hilfebedarf eines Pflegebedürftigen gewöhnen. So ist normalerweise genügend Zeit, die eigene Lebenssituation an den steigenden Zeitaufwand für kleinere Hilfestellungen im Alltag des Pflegebedürftigen anzupassen.
Die Pflegekasse ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Dazu wird der notwendige Pflegegrad für die Hilfebedürftigen ermittelt. Der Pflegegrad ist maßgeblich für Art und Umfang der Unterstützung. In der Regel geht es, um die Sicherstellung der täglichen Grundpflege, bestimmte medizinische Versorgung und die hauswirtschaftliche Unterstützung.
Für die pflegende Betreuung von Pflegebedürftigen durch eine Hauskrankenpflege wird ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird mit
Aus unserer langen Erfahrung als Pflegedienst wissen wir, wie schnell es passieren kann. Gestern war die Mutter noch fit und heute braucht sie Hilfe bei den alltäglichsten Aufgaben. Nun steht man da – mit Vollzeitjob und mit einer Mutter, die Hilfe braucht. Da ist es für alle eine wunderbare Erleichterung, wenn der Pflegedienst fleißig und gewissenhaft seine Arbeit macht.
Wer nach einer schweren Erkrankung oder nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird, ist oft noch nicht in der Lage, sich um sich selbst und den eigenen Haushalt zu kümmern. Ähnlich ist die Situation, wenn sich eine bestehende Krankheit akut verschlimmert. Wer dann keine Hilfe durch Familienangehörige oder Freunde […]
Unter Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Behandlungspflege erfolgt immer durch Fachpersonal wie Krankenschwestern und -pfleger, Altenpfleger/-innen.