Patientenverfügung

Wir betreuen im Rahmen der Krankenpflege in Berlin und Neuruppin viele Pflegebedürftige in unseren Wohngemeinschaften und in ihrem eigenen Zuhause. Fast alle wünschen sich, so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt zu leben. Daran arbeiten unsere Mitarbeiter, unsere Patienten und deren Angehörige gemeinsam.

Der Zeitpunkt kann jedoch kommen, an dem Entscheidungen getroffen werden müssen und der Betroffene wegen einem sehr schlechten Gesundheitszustand seine Wünsche nicht mehr äußern kann. Ein besonders persönliches Thema sind gerade dann Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen.

Wer braucht eine Patientenverfügung?

Was passiert, wenn ein Patient ins Koma fällt, schwer dement ist, bei einem Unfall Hirnschäden davonträgt oder bei bestehenden schweren Erkrankungen wie Krebs in extrem schlechten Zustand gerät? In so einem Fall kann der Patient sich nicht mit dem Arzt besprechen, denn er kann seinen Willen nicht äußern oder manchmal auch gar nicht mehr bilden.

Über ärztliche Maßnahmen wie eine Wiederbelebung, die künstliche Beatmung, die künstliche Ernährung oder Bluttransfusionen entscheidet der Arzt immer mit dem Ziel (und der gesetzlichen Vorgabe), das Leben eines jeden Patienten so lange wie möglich zu erhalten.

Nicht jeder möchte aber bedingungslos lebensverlängernde Maßnahmen erfahren. Gerade, wenn die lebenserhaltenden Funktionen nur noch mit künstlicher Beatmung und Ernährung per Magensonde aufrechterhalten werden und die Heilungsprognosen schlecht stehen.

Fast jeder kann für sich eine Grenze ziehen. Bis wohin wird das Dasein noch als Leben angesehen. Und ab wann ist es Dahinsiechen und Leiden vollkommener Abhängigkeit, welches man sich für die eigene Person unbedingt vermeiden will.

Was steht in einer Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung hinterlegt schriftlich und ausführlich, welchen Zustand der Patient zu ertragen bereit ist und welche Maßnahmen nicht gewünscht werden. Klassischerweise werden lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt, wenn die Heilungschance sehr gering und der Zustand des Patienten extrem schlecht ist.

Das Erstellen einer solchen Patientenverfügung sollte unbedingt sehr sorgfältig erfolgen. Schon unpräzise Formulierungen führen sonst dazu, dass den hinterlegten Wünschen nicht Folge geleistet werden kann. Unter anderem sollten beim Ausschließen von lebenserhaltenden Maßnahmen diese exakt benannt werden und auch genau beschrieben sein, wann sie nicht gewünscht werden. Das kann als Zeitpunkt der unmittelbar bevorstehende Sterbeprozess sein.

Liegt eine Patientenverfügung vor, wird der Arzt die Behandlung auf die Wünsche des Patienten abstimmen. Zur Sicherheit wird die Patientenverfügung mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht kombiniert.

Unser fachkompetentes Pflegeteam bietet professionelle Krankenpflege in Berlin und betreut auch schwerstpflegebedürftige Patienten in ihren eigenen vier Wänden.