Pflegebedürftigkeit – Unverhofft kommt oft

In vielen Fällen können sich Angehörige und Freunde an den langsam zunehmenden Hilfebedarf eines Pflegebedürftigen gewöhnen. So ist normalerweise genügend Zeit, die eigene Lebenssituation an den steigenden Zeitaufwand für kleinere Hilfestellungen im Alltag des Pflegebedürftigen anzupassen. Eventuell wurde auch rechtzeitig ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt und durch diese genehmigt, so dass bereits die Zahlung von Pflegegeld oder eine finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel gegeben ist. Pflegesachleistungen ermöglichen beispielsweise die Hilfe durch Dienste, die eine Hauskrankenpflege anbieten. Pflegehilfsmittel hingegen werden für hilfreiche Anschaffungen im Pflegebereich, wie ein Pflegebett, ein Rollstuhl, aber auch benötigte Nässeschutzeinlagen für den Einmalgebrauch eingesetzt.

Was aber geschieht, wenn eine nahestehende Person, wie zum Beispiel ein Elternteil, völlig überraschend durch eine Erkrankung oder einen Unfall hilfebedürftig wird? Das Leben der Angehörigen bietet womöglich kein genügendes Zeitfenster zur vollständigen persönlichen Übernahme der Pflege, eventuell sind die Entfernungen für eine solche Betreuung viel zu lang. Dann müssen in kürzester Zeit die finanziellen Mittel für eine professionelle Pflege durch Pflegedienste oder sogar die dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeinrichtung aufgebracht und diese Dienstleistungen zuverlässig organisiert werden. Im Fall eines unerwarteten Pflegebedarfes übernehmen aber auch häufig die Angehörigen die Betreuung und Pflege daheim. Das erfolgt zusätzlich zu beruflichen und anderen familiären Anforderungen, was die Helfenden innerhalb kürzester Zeit in hohem Maße überfordert. Hier gilt es, sich rechtzeitig um Hilfe zu bemühen.

Für Hilfesuchende mit pflegebedürftigen Angehörigen gibt es unabhängige Pflegeberatungsstellen. Diese informieren über die Möglichkeiten rund um die Pflege daheim, die Pflege durch Pflegedienste, die teilweise oder vollständige Unterbringung in Pflegeeinrichtungen und die erlaubten Kombinationsvarianten. Auch Unterstützung auf dem Weg zum Erhalt eines Pflegegrades (Begriff seit dem 01.01.2017, früher Pflegestufe) wird in der Pflegeberatungsstelle angeboten. Diese Beratungsleistungen sind kostenfrei und sollten in Anspruch genommen werden. Auch das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz und der Caritasverband stellen kostenfreie Beratungsangebote zum Thema Pflege zur Verfügung. Wird ein gerade pflegebedürftig gewordener Patient aus einen Krankenhausaufenthalt entlassen, steht vor der Entlassung der Sozialdienst des Krankenhauses beratend zur Seite.

Wurden dann Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragt, stellt auch diese einen Termin für eine Pflegeberatung durch eigene Pflegeberater oder einen sogenannten Beratungsgutschein zum Nutzen einer Pflegeberatung bereit. Dieses Beratungsgespräch soll innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung wahrgenommen werden.