Pflegestufen

Leistungen der Pflegeversicherung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen. Der Aufwand für Ihre Pflege muss mindestens 90 Minuten am Tag betragen.