Unterschied betreutes Wohnen und therapeutische Wohngemeinschaft

betreutes Wohnen oder WohngemeinschaftMenschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die nicht mehr alles allein machen können, stehen heute vor der Auswahl verschiedener Wohnformen, die helfen, den Alltag zu bewältigen. Ein grundsätzlicher Unterschied besteht zwischen dem betreuten Wohnen und der therapeutischen Wohngemeinschaft: Bei ersterem lebt ein Mensch selbstständig allein oder mit anderen – etwa Familienangehörigen. In der Wohngemeinschaft leben mehrere Personen mit ganztägiger Betreuung zusammen. 

Betreutes Wohnen in Berlin

Ist ein Mensch in der Lage, selbstbestimmt zu leben, so ist für ihn diese Form ideal. Er oder sie kann den täglichen Verrichtung nach eigenem Gutdünken nachgehen. Wo Hilfe nötig ist, erhält die Person Unterstützung. Kann etwa ein älterer Mensch nicht mehr gut gehen und wird das Einkaufen oder der Besuch kultureller Veranstaltungen für ihn schwierig, so übernimmt dies ein Helfer oder begleitet die betreute Person. Auch Besuchsdienste für Leute, die sich einsam fühlen, aber nicht mehr mobil genug sind, um Freundschaften zu pflegen, können Teil einer Betreuungs-Vereinbarung sein. Alles, was der alte Mensch oder die Person mit einer Behinderung selbst tun kann, führt sie ohne Einflussname von außen durch.

Das betreute Wohnen bietet ein höheres Maß an Eigenständigkeit, in der Wohngemeinschaft finden Menschen einen guten Platz, die die täglichen Aufgaben des Lebens stark überfordern. 

Therapeutische  Wohngemeinschaft in Berlin

In dieser Wohnform leben mehrere Menschen in einer Gemeinschaft, die wegen ihrer Umstände nicht alleine wohnen können. Grund dafür kann ein hoher Grad an einer körperlichen oder geistigen Behinderung sein oder ein fortgeschrittener Alterungsprozess, in dem sich Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer immer bemerkbarer machen. Mindestens eine Betreuungsperson ist rund um die Uhr anwesend. Besonders für Menschen, die aufgrund von psychischen Störungen oder Behinderungen in einer Wohngemeinschaft leben, gilt, dass sie dort lernen können, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn ein gewisses Maß an Eigenständigkeit erreicht ist, kann dieser Mensch in eine eigene Wohnung ziehen.