Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
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Der Sozialdienst unterstützt unsere Klienten bei Fragen der Kostenübernahme verschiedener Dienstleistungsangebote und koordiniert den Kontakt zu Behörden und Kostenträgern, um eine möglichst optimale Versorgung in der Häuslichkeit zu gewährleisten.
- Beratung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung nach SGB V oder der Sozialhilfe nach SGB XII etc.
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen auf Kostenübernahmen durch Sozialhilfe- oder andere Kostenträger
- Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
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