Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
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Die regelmäßige Zufuhr von hochwertiger Energie ist für die Gesunderhaltung der pflegebedürftigen Person von Bedeutung. Dennoch widmen Pflegebedürftige mit abnehmender Selbstständigkeit dem Essen und Trinken immer weniger Aufmerksamkeit.
Der Sozialdienst unterstützt unsere Klienten bei Fragen der Kostenübernahme verschiedener Dienstleistungsangebote und koordiniert den Kontakt zu Behörden und Kostenträgern, um eine möglichst optimale Versorgung in der Häuslichkeit zu gewährleisten.
- Beratung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung nach SGB V oder der Sozialhilfe nach SGB XII etc.
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen auf Kostenübernahmen durch Sozialhilfe- oder andere Kostenträger
- Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
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