Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
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Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die nicht mehr alles allein machen können, stehen heute vor der Auswahl verschiedener Wohnformen, die helfen, den Alltag zu bewältigen. Unterschiede zwischen dem betreuten Wohnen und der therapeutischen Wohngemeinschaft
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Wird einer Ihrer Familienangehöriger hilfebedürftig, muss dessen tägliche Betreuung sichergestellt werden. Vielleicht finden sich auch bei Ihnen nahestehende Angehörige, die zumindest einen […]
Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €. Damit können sich auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Hilfe für verschiedene Alltagssituationen beim ambulanten Pflegedienst holen.