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Startseite » FAQ » Beratungskontrollbesuch (ehem. Pflegegutachten)
FAQ

Beratungskontrollbesuch (ehem. Pflegegutachten)

Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.

Mehr Infos aus Pflegedienst und Hauskrankenpflege in Berlin:

  1. Corona Regeln im Pflegedienst
  2. Patientenverfügung
  3. Eintreten des Pflegefalls - Was ist zu tun?

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Pflege von Demenzerkrankten

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Grundpflege

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Beratung für pflegende Angehörige

Beratung pflegender Angehöriger

Pflege stellt immer eine besondere Herausforderung für die Angehörigen dar. Wir helfen Ihnen gern mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung, ganz individuell nach den Bedürfnissen des zu Pflegenden. Wir schulen Ihre Angehörigen nach Ihren individuellen Pflegebedürfnissen.

Beratung & Kontakt

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