Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
Das könnte Sie interessieren
Unter Grundpflege versteht man eine nichtmedizinisch – pflegerische Versorgung eines hilfebedürftigen Menschen. Die Hilfebedürftigkeit kann dauerhaft oder vorübergehend sein, zum Beispiel nach Unfällen oder schweren Erkrankungen.
In der ambulanten Pflege leisten unsere Mitarbeiter die häusliche und pflegerische Versorgung in den Bezirken Berlin Zehlendorf und Berlin Schöneberg. Darauf legen wir Wert, Unsere Prioritäten in der ambulanten Pflege.
Das erfahrene Pflegeteam der Hauskrankenpflege Regenbogen betreut seit vielen Jahren mit Hingabe und Engagement Pflegebedürftige in Berlin Tempelhof, Charlottenburg und Wilmersdorf.
Pflegebedürftige, besonders hochbetagte, haben einen schwächeren Organismus. Deshalb ist das Risiko für Erkrankungen höher. Doch auch im Interesse der pflegenden Menschen hat […]