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Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außer- gewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. D.h., wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Std. täglich erforderlich ist.
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