Pflegestufe 1
(erheblich pflegebedürftig)
Der Pflegebedürftige benötigt einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zu sätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
(erheblich pflegebedürftig)
Der Pflegebedürftige benötigt einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zu sätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.