Härtefall

Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. D.h., wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Std. täglich erforderlich ist.