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Unter Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Behandlungspflege erfolgt immer durch Fachpersonal wie Krankenschwestern und -pfleger, Altenpfleger/-innen.
Wenn eine Person Urin oder Stuhl nicht mehr zuverlässig halten und kontrolliert abgeben kann, ist die Rede von Inkontinenz. Wir erleben in unserer Tätigkeit als Pflegedienst, wie das Hinzuziehen unserer Pflegekräfte bei der Intimpflege für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige als hilfreich empfunden wird.
Demenz ist ein psychiatrisches Syndrom, welches als Folge einer chronischen Erkrankung der Leistungsfähigkeit des Gehirns resultiert. Betroffen sind insbesondere das Gedächtnis, die […]
Ohne Pflegegrad oder bei einem zugesprochenen Pflegegrad 1 werden von der Pflegekasse keine Kosten für die Leistungen eines Pflegedienstes oder die stationäre […]