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Unter Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) werden therapeutische, diagnostische und pflegerische Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Behandlungspflege erfolgt immer durch Fachpersonal wie Krankenschwestern und -pfleger, Altenpfleger/-innen.
Vor dieser Tatsache schließt man gern so lange wie nur möglich die Augen: Man wird älter und dies ist mit deutlichen Einschnitten […]
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, muss diese Pflege von den Angehörigen sorgfältig geplant und organisiert werden. Viele Fragen tauchen dann auf und erfordern Antworten.
Auch Demenzerkrankte können in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben, so lange sie dort sicher leben können. Ein verfrühter Umzug in ein Pflegeheim kann die Symptome stark verschlechtern, da Demenzerkrankte sich an der vertrauten Umgebung und den bekannten Abläufen länger orientieren können.