Wir schulen Ihre Angehörigen nach Ihren individuellen Pflegebedürfnissen.
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Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad und welche Einschränkungen sind dafür maßgeblich? Wir informieren über die Vergabe von Punkten im Hinblick auf Beeinträchtigungen in den 6 verschiedenen Bereichen.
Mit den zunehmenden Einschränkungen im Alter gehen Senioren viele bisher selbstverständliche Verrichtungen der Tagesroutine nicht mehr so leicht von der Hand. Verzicht […]
Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €. Damit können sich auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Hilfe für verschiedene Alltagssituationen beim ambulanten Pflegedienst holen.
Der Sozialdienst unterstützt unsere Klienten bei Fragen der Kostenübernahme verschiedener Dienstleistungsangebote und koordiniert den Kontakt zu Behörden und Kostenträgern, um eine möglichst optimale Versorgung in der Häuslichkeit zu gewährleisten.
- Beratung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung nach SGB V oder der Sozialhilfe nach SGB XII etc.
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen auf Kostenübernahmen durch Sozialhilfe- oder andere Kostenträger
- Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
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