Entlastungsbetrag

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Der Entlastungsbetrag – Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige in Berlin

Pflegebedürftigkeit bringt im Alltag viele Herausforderungen mit sich – für Betroffene ebenso wie für ihre Angehörigen. Um pflegende Familien gezielt zu entlasten und die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger zu fördern, stellt die Pflegeversicherung den sogenannten Entlastungsbetrag zur Verfügung. Pflegebedürftige in Berlin können diesen Betrag nutzen, um professionelle Unterstützung im Alltag in Anspruch zu nehmen.

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro pro Monat. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – unabhängig davon, ob sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden oder andere Pflegeleistungen erhalten. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen eine bessere Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Das bedeutet: Die Kosten für bestimmte anerkannte Unterstützungsleistungen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Dazu gehören unter anderem Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Hilfen im Alltag. Viele Pflegedienste in Berlin – so auch wir – bieten entsprechende Leistungen an und rechnen diese direkt mit der Pflegekasse ab.

Typische Leistungen, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können, sind zum Beispiel:

  • Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkäufe)
  • Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen
  • Aktivierende Betreuung und soziale Beschäftigung
  • Entlastung pflegender Angehöriger im Alltag

Ein großer Vorteil des Entlastungsbetrags ist seine Flexibilität. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. So ist es möglich, auch größere Unterstützungsbedarfe rückwirkend abzudecken.

Wichtig ist, dass die Leistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden. In Berlin gelten hierfür landesspezifische Vorgaben. Als zugelassener Pflegedienst erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie nicht nur bei der Durchführung der Leistungen, sondern auch bei der Abrechnung mit der Pflegekasse. Für Sie bedeutet das: weniger Bürokratie und mehr Entlastung im Alltag.

Viele Anspruchsberechtigte wissen nicht, dass ihnen der Entlastungsbetrag zusteht, oder nutzen ihn nicht vollständig. Dabei kann er eine wertvolle Hilfe sein, um länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben und Angehörige spürbar zu entlasten.

Wenn Sie Fragen zum Entlastungsbetrag haben oder wissen möchten, welche Leistungen für Ihre persönliche Situation in Frage kommen, beraten wir Sie gerne. Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung – individuell, zuverlässig und wohnortnah in Berlin.

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Entlastungsangebote ab Pflegegrad 1

Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €. Damit können sich auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Hilfe für verschiedene Alltagssituationen beim ambulanten Pflegedienst holen.

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Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man eine nichtmedizinisch – pflegerische Versorgung eines hilfebedürftigen Menschen. Die Hilfebedürftigkeit kann dauerhaft oder vorübergehend sein, zum Beispiel nach Unfällen oder schweren Erkrankungen.