Entlastungsbetrag

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Entlastungsbetrag Nutzung für Pflege Entlasung

Entlastungsangebote ab Pflegegrad 1

Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €. Damit können sich auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Hilfe für verschiedene Alltagssituationen beim ambulanten Pflegedienst holen.

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Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man eine nichtmedizinisch – pflegerische Versorgung eines hilfebedürftigen Menschen. Die Hilfebedürftigkeit kann dauerhaft oder vorübergehend sein, zum Beispiel nach Unfällen oder schweren Erkrankungen.