Krankenkasse

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Hauskrankenpflege Regenbogen in Berlin

Die Hauskrankenpflege Regenbogen GmbH ist seit mehr als 20 Jahren in Berlin aktiv (mit Standorten u. a. in Charlottenburg, Schöneberg, Zehlendorf, Tempelhof). Der Pflegedienst ist mobil tätig und betreut Pflegebedürftige in deren zuhause oder in betreuten Wohngemeinschaften nach dem Pflegeleitbild


Leistungen & Kostenübernahme durch die Krankenkasse und Pflegekasse

1. Hauskrankenpflege / Behandlungspflege (SGB V)

  • Leistungen: Medizinisch-pflegerische Maßnahmen wie Verbandswechsel, Medikamentengabe, Blutzucker-/Blutdruckmessung, Sonden- oder Katheterversorgung, Insulin‑ oder Injektionen, Port‑ oder Stomaversorgung – alles auf ärztliche Verordnung hin
  • Kostenübernahme: Wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) übernommen – vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor, und die Krankenkasse genehmigt die Leistung. Durchführung durch Fachkräfte

2. Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)

  • Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, An‑/Auskleiden, Aufrichten, Haar‑/Nagelpflege, Toilettenhilfe etc.
  • Hauswirtschaftliche Hilfe: Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäschepflege, kleine Besorgungen
  • Kostenübernahme: Diese Leistungen zählen zu den Pflegesachleistungen, die über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert werden. Anspruch besteht bei Pflegegrad 1–5. Die Pflegekasse übernimmt anteilig oder vollständig, je nach Pflegegrad und Leistungsbudget

3. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

  • Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) erhalten pro Monat bis zu 125 € über den Entlastungsbetrag – etwa für hauswirtschaftliche oder betreuerische Hilfen

4. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (SGB XI)

  • Verhinderungspflege (§ 39): Wenn Angehörige kurzfristig ausfallen oder Urlaub machen, übernimmt Regenbogen stellvertretend die Pflege – gezahlt von der Pflegekasse (bis 6 Wochen/Jahr)
  • Kurzzeitpflege: Bei notwendiger stationärer Pflege nach Krankenhausaufenthalt kann diese zusätzlich beansprucht werden – oft in Kombination mit Verhinderungspflege möglich

5. Pflegeberatung & Beratungsbesuche (§ 37 / § 37 Abs. 3 SGB XI)

  • Einmal jährlich oder bei Änderungen im Pflegebedarf erhalten Angehörige kostenlose Beratungsbesuche durch Fachkräfte. Außerdem Beratung zur Pflegeorganisation, Beantragung von Leistungen, Entlastungsangeboten etc.

6. Zusatzleistungen & besondere Angebote

  • Betreuung für Demenzkranke über das Pflegeergänzungsgesetz mit individuellem Betreuungsplan, Ausflügen, Gehirnleistungstraining – über die Pflegekasse gefördert
  • Reisebegleitservice: Pflegebegleitung auf Reisen (in- und Ausland), mit Organisation und Betreuung rund um die Uhr. Finanzierung durch Krankenkasse oder Pflegekasse je nach Verordnung
  • Sterbebegleitung / Palliativversorgung: Würdevolle Pflege bei schwerstkranken oder sterbenden Menschen inklusive psychosozialer Unterstützung für Angehörige – in Zusammenarbeit mit Hospizdiensten
  • Betreutes Wohnen (WG): Wohngemeinschaften für ältere oder demenzkranke Menschen in verschiedenen Berliner Stadtteilen, mit 24‑h-Betreuung und Pflege vor Ort – Pflegekasse übernimmt Pflegesachleistungen, teilweise auch bei Demenzbetreuung möglich

Übergangspflege ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1

Ohne Pflegegrad oder bei einem zugesprochenen Pflegegrad 1 werden von der Pflegekasse keine Kosten für die Leistungen eines Pflegedienstes oder die stationäre Unterbringung übernommen. Dennoch können Krankenversicherte hierfür einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten als Leistung der Krankenkasse beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass niemand sonst im Haushalt Pflege und Haushalt […]