Die Leistung der Ersatzpflege gibt es nur bei privat gepflegten Pflegebedürftigen. Hierbei muss der oder die private Pfleger/-in seit mind. 6 Monaten mit der Aufgabe betraut sein. Das nennt man die Vorpflegezeit. Ersatzpflege kann als Verhinderungspflege genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vertreten werden muss. Ersatzpflege ist jedoch nicht für […]
Kurzzeitpflege
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Wird einer Ihrer Familienangehöriger hilfebedürftig, muss dessen tägliche Betreuung sichergestellt werden. Vielleicht finden sich auch bei Ihnen nahestehende Angehörige, die zumindest einen Teil der Pflege daheim übernehmen möchten.
Auch pflegende Angehörige können ihrer übernommenen Pflegeverantwortung nicht pausenlos gerecht werden. Auch sie können krank werden, Termine wahrnehmen müssen oder einfach Auszeiten benötigen. Damit das pflegebedürftige Familienmitglied in dieser Zeit trotzdem gut betreut werden kann, gibt es die Verhinderungspflege.