Ersatzpflege
Die Leistung der Ersatzpflege gibt es nur bei privat gepflegten Pflegebedürftigen. Hierbei muss der oder die private Pfleger/-in seit mind. 6 Monaten mit der Aufgabe betraut sein. Das nennt man die Vorpflegezeit. Ersatzpflege kann als Verhinderungspflege genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vertreten werden muss. Ersatzpflege ist jedoch nicht für regelmäßige Vertretungen für z.B. die […]