Zur Qualitätssicherung erstellen wir bei Pflegegeldempfängern halb- bzw. vierteljährlich die nach SGB XI § 37 vorgeschriebenen Pflegegutachten.
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Betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft hat den Vorteil, dass die Leistungen von professionellem Pflegepersonal mit anderen Pflegebedürftigen finanziell geteilt werden. 24 Stunden rund um die Uhr ist so beispielsweise sichergestellt, dass Hilfe direkt verfügbar ist.
Beim Älterwerden ist betreutes Wohnen eine praktische Wohnform. Senioren möchten noch selbstbestimmt leben und den Alltag nach eigenem Gutdünken verbringen. Daneben wünschen sich ältere Menschen Sicherheit durch eine regelmäßig anwesende oder schnell erreichbare Kontaktperson, barrierefreie Räume und ein gewisses Maß an Unterstützung bei der Hausarbeit und Pflege. Die soziale Einbindung ist ebenfalls eine Überlegung.
Wir betreuen im Rahmen der Krankenpflege in Berlin und Neuruppin viele Pflegebedürftige in unseren Wohngemeinschaften und in ihrem eigenen Zuhause. Fast alle […]
Im Pflegedienst und in unseren Einrichtungen für betreutes Wohnen in Tempelhof, Charlottenburg und Wilmersdorf sehen wir, welche Kommunikations-Schwierigkeiten mit Pflegebedürftigen auftreten können. Sind die Gegebenheiten beim Sprechen oder Hören plötzlich stark eingeschränkt, wirkt sich das drastisch auf die Lebensqualität der Betroffenen aus. Unsere Tipps dazu.