Wer regelmäßige und dauerhafte Hilfe im Alltag benötigt, kann Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Die Höhe der Lesitungen richtet sich nach der Einstufung in einen Pflegegrad durch eine Begutachtung. In welchen Pflegegrad eine hilfsbedürftige Person eingestuft wird, hängt davon ab, bei welchen Alltagsverrichtungen wieviel Unterstützung nötig ist.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch die Beurteilung von Beeinträchtigungen in den folgenden sechs Bereichen nach dem neuen Begutachtungsassessment NBA:
1. Mobilität
In diesem Modul wird die körperliche Beweglichkeit eingeschätzt. Kann die Person sicher sitzen, Treppensteigen, sich in der Wohnung bewegen? Klappt das Ändern der Position im Bett mit Hinlegen und Aufstehen?
Die für mangelnde Fähigkeiten in diesem Modul vergebenen Punkte fließen mit 10% in die Gesamtwertung ein.
2. Kognitative & kommunikative Fähigkeiten
Das allgemeine Verstehen, Reden und Begreifen kommen hier zur Einschätzung. Insbesondere das räumliche und zeitliche Zurechtfinden spielt eine wichtige Rolle. Für Beeinträchtigungen in diesen Bereichen werden Punkte vergeben.
Mit 15% werden die Punkte dieses Moduls gewichtet.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Ist die Person ängstlich, aggressiv oder sehr unruhig? Gibt es Widerstände gegen pflegerische Maßnahmen?
Die für die hier beschriebenen Probleme vergebenen Punkte fließen mit 15% ein.
4. Selbstversorgung
Im Modul Selbstversorgung erfolgt die Begutachtung vom selbstständigen Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken, sowie die eigenständige Benutzung der Toilette.
Beeinträchtigungen in diesem Modul werden durch Punkte gekennzeichnet und fließen mit 40% in Gesamtpunktzahl ein.
5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Hilfebedürftige Personen müssen oft regelmäßig Medikamente einnehmen, eine Prothese benutzen oder sich mit Gehhilfen wie einem Rollator bewegen. Auch der selbstständige Arztbesuch zählt hierzu.
Die Punkte für Beeinträchtigungen bei den Fähigkeiten dieses Moduls werden mit 20% gewichtet.
6. Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
Gibt es Schwierigkeiten beim selbstständigen Tagesablauf, der eigenen täglichen Beschäftigung? Auch fehlende Kontakte zu anderen Menschen, die Unfähigkeit zu Besuchen und Telefonaten werden in diesem Modul mit Punkten bewertet und machen 15% der Gesamtbewertung aus.
Gesamtpunktzahl nach Gewichtung für Einstufung:
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten = 12,5 – 26,9 Punkte = Pflegegrad 1
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten = 27 – 47,4 Punkte = Pflegegrad 2
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten = 47,5 – 69,9 Punkte = Pflegegrad 3
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten = 70 – 89,9 Punkte = Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung = 90 – 100 Punkte = Pflegegrad 5