Pflegestufe

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Seit der Pflegereform 2017 werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Ziel dieser Änderung ist es, die individuellen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen besser zu erfassen und ihnen eine passgenaue Unterstützung zu bieten. Als ambulanter Pflegedienstleister in Berlin unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Pflegegrad zu beantragen und die Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen.

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Früher wurden Pflegebedürftige nach Pflegestufen (I bis III) eingeteilt – abhängig vom täglichen Zeitaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Heute erfolgt die Einstufung in fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit genauer abbilden. Dabei wird nicht mehr nur auf körperliche Einschränkungen geachtet, sondern auch auf geistige und psychische Beeinträchtigungen, wie etwa bei Demenz.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – Anspruch auf Beratungsleistungen und Zuschüsse für Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung – Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung – regelmäßige Unterstützung durch Pflegekräfte notwendig.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung – intensiver Pflegebedarf, häufig tägliche Betreuung.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Unterstützung durch Ihren Berliner Pflegedienst

Unser Pflegedienst in Berlin begleitet Sie kompetent von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zur täglichen Versorgung zu Hause. Wir beraten Sie zu den passenden Leistungen – ob Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Entlastungsangebote für Angehörige.

Dank unserer Erfahrung mit dem Medizinischen Dienst (MD) wissen wir, worauf es bei der Begutachtung ankommt, und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen. Unser Ziel ist es, dass Sie so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrer vertrauten Umgebung leben können.

Persönliche Beratung

Jede Pflegesituation ist einzigartig. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Beratung rund um Pflegegrade, Finanzierung und individuelle Versorgungsmöglichkeiten – direkt bei Ihnen zu Hause in Berlin.

Ansprechpartner/ Vorgehensweise bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit

Tritt eine Hilfebedürftigkeit ein, muss die pflegebedürftige Person bei der Pflegeversicherung eine Pflegestufe bzw. ab dem 01.01.2017 einen Pflegegrad beantragen. Die zuständige Pflegeversicherung ist bei der, bisher für den Antragssteller zuständigen, Krankenkasse ansässig. Nach der formlosen schriftlichen Antragsstellung erhält der Antragssteller von der Pflegeversicherung ein Antragsformular, welches korrekt ausgefüllt an […]